Genehmigungspflicht
Genehmigungspflicht für Einwanderungsberater für Kanada
Wir möchten Einwanderungsinterssierte an dieser Stelle ausdrücklich darauf aufmerksam machen, dass Kanada seit April 2004 die Einwanderungsberatung im Interesse des Konsumentenschutzes reglementiert hat. Die kanadische Einwanderungsbehörde kommuniziert nicht mehr mit unlizensierten Beratern und es werden sogar Disziplinarverfahren gegen diese Berater eingeleitet.
Was bedeutet das für Sie?
Eine gewerbliche Einwanderungsberatung gegen Bezahlung darf nur noch von lizensierten Mitgliedern des kanadischen Berufsverbandes für Einwanderungsberater, CSIC (Canadian Society of Immigration Consultants) oder von in Kanada lizensierten Anwälten/Notaren durchgeführt werden.
Dr. Claudia Schulz, Gründerin von TransAtlantic Business Services Inc. ist lizensiertes Vollmitglied des Berufverbandes CSIC, d.h. sie hat alle entsprechenden Eignungen und Prüfungen erfüllt bzw. abgelegt.
Unser Rat an Sie
Wenn Sie sich für Ihr Einwanderungsprojekt an einen Berater wenden, prüfen Sie im ersten Schritt, ob der Berater lizensiert oder zugelassen ist. Unlizenzierte Berater treten häufig als Vertreter von lizensierten Einwanderungsberatern (Certified Immigration Consultants) oder von zugelassenen kanadischen Anwälten auf oder manchmal handelt es sich auch um Einwanderer, die meinen aufgrund ihrer persönlichen einmaligen Erfahrung mit dem Antragsverfahren jetzt das kanadische Einwanderungsrecht zu beherrschen und als Berater auftreten zu können. Allen diesen Personen ist eine gewerbliche Einwanderungsberatung nach kanadischem Recht ausdrücklich untersagt.
Der entsprechende kanadische Gesetzestext hierzu lautet:
Amendments to the Immigration and Refugee Protection Regulations, April 14, 2004
Representation for a fee, Section 13.1
'(...) No person who is not an authorized representative may, for a fee, represent, advise or consult with a person who is the subject of a proceeding or application before the Minister, an officer or the Board.'
Sinngemäß übersetzt lautet dieser Gesetzestext:
Ergänzungen zur Einwanderungsverordnung vom 14. April, 2004
Gewerbliche Vertretung und Beratung gegen Gebühr, Sektion 13.1
'(...) Keine Person, die nicht zu diesem Zwecke lizensiert ist, darf gegen Bezahlung eine andere Person bei Immigrationsanträgen oder Immigrationsverfahren rechtlich vertreten oder beraten.'
Auswandererberatung in Deutschland
Außerdem hat unser Büro in Deutschland von der Wirtschaftsbehörde Hamburg eine offizielle Erlaubnis gem. §1 Auswandererschutzgesetz (AuswSG) für die Beratung von Auswanderungswilligen nach Kanada. Neben den bundesweit tätigen gemeinnützigen Beratungsstellen (Bundesverwaltungsamt) gibt es nur wenige gewerbliche Berater in Deutschland, die von den deutschen Behörden anerkannt sind.
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