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Genehmigungspflicht für Einwanderungsberater für KanadaEinwanderungsberatung wird seit 2004 von der kanadischen Regierung im Interesse des Konsumentenschutzes reglementiert. Die kanadische Einwanderungsbehörde kommuniziert nur mit autorisierten Beratern. Gegen nichtautorisierte Berater / Firmen sogenannte „Ghost Consultants” werden neuerdings sogar Disziplinarverfahren eingeleitet. Neu ist seit Juli 2011, dass für die autorisierten Einwanderungsberater ein neues Kontrollorgan benannt wurde. Die Funktion, die bislang die CSIC (Canadian Society of Immigration Consultants) ausgeübt hat, wurde von der kanadischen Regierung auf den ICCRC (Immigration Consultants of Canada Regulatory Council www.iccrc-crcic.ca) übertragen. Was bedeutet das für Sie? Eine gewerbliche Einwanderungsberatung gegen Bezahlung darf nur von autorisierten Mitgliedern des ICCRC oder von in Kanada lizenzierten Anwälten/Notaren durchgeführt werden. Keine Person/Firma, auch kein Immobilienmakler in Kanada und keine Anwaltskanzlei in Deutschland oder einem anderen Land, die nicht die in Kanada erforderlichen Zulassungen für Einwanderungsberatung erworben haben, dürfen gewerblich gegen ein Entgelt Einwanderungsberatung für Kanada betreiben. Dr. Claudia Schulz, Gründerin von TransAtlantic Business Services Inc. ist als Vollmitglied des alten Berufverbandes CSIC weiterhin ohne Unterbrechung auch in der Übergangsphase vom alten auf den neuen Verband ICCRC autorisiert, Einwanderungsberatung für Kanada durchzuführen. Sie hat alle entsprechenden Eignungen und Prüfungen abgelegt und absolviert ständig Fortbildungen, um immer auf dem aktuellsten Stand zu sein. Auswandererberatung in Deutschland Außerdem hat Dr. Schulz von der Wirtschaftsbehörde Hamburg, wo sie ein Zweigbüro unterhält, eine offizielle Erlaubnis gem. §1 Auswandererschutzgesetz (AuswSG) für die Beratung von Auswanderungswilligen von Deutschland nach Kanada. Neben den bundesweit tätigen gemeinnützigen Beratungsstellen (www.bundesverwaltungsamt.de) gibt es nur wenige gewerbliche Berater in Deutschland, die von den deutschen Behörden anerkannt sind. Unser Rat an Sie Wenn Sie sich für Ihr Einwanderungsprojekt an einen Berater wenden, prüfen Sie im ersten Schritt, ob der Berater autorisiert d.h. von dem ICCRC oder der kanadischen Anwaltskammer zugelassen ist. Unlizenzierte Berater treten häufig als Vertreter / Agenten von autorisierten Einwanderungsberatern (Immigration Consultants) oder von zugelassenen kanadischen Anwälten auf oder manchmal handelt es sich auch um Einwanderer, die meinen, aufgrund ihrer persönlichen einmaligen Erfahrung mit dem Antragsverfahren jetzt das kanadische Einwanderungsrecht zu beherrschen und als Berater auftreten zu können. Allen diesen Personen ist eine gewerbliche Einwanderungsberatung nach kanadischem Recht ausdrücklich untersagt. Der entsprechende kanadische Gesetzestext hierzu lautet: Amendments to the Immigration and Refugee Protection Regulations, April 14, 2004 Representation for a fee, Section 13.1 „(...) No person who is not an authorized representative may, for a fee, represent, advise or consult with a person who is the subject of a proceeding or application before the Minister, an officer or the Board.” Übersetzt lautet dieser Gesetzestext: Ergänzungen zur Einwanderungsverordnung vom 14. April, 2004 Gewerbliche Vertretung und Beratung gegen Gebühr, Sektion 13.1 „(...) Keine Person, die nicht zu diesem Zwecke lizenziert ist, darf gegen Bezahlung eine andere Person bei Immigrationsanträgen oder Immigrationsverfahren rechtlich vertreten oder beraten.” |